Rainer1064
Anmeldedatum: 13.11.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 03.07.2008, 08:05 Titel: Änderung des Personenstandsrechts |
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Ich weiß nun nicht, ob dieses Thema hier her gehört, ich wage es dennoch: zum 01.01.2009 tritt ein neues Personenstandrecht in der Bundesrepublik in Kraft. Dieses besagt unter anderem, dass man sich künftig auch dann kirchlich trauen kann, wenn eine staatlich, also standesamtliche Trauung nicht vorliegt. Allerdings klar: ohne steuerliche, unterhaltsrechtliche und sonstige Vergünstigungen vom Staat. Lassen wir das mal weg, weil man heiratet ja nicht wegen Geld, sondern aus Liebe und Zuneigung. Und dafür ist eine Trauung vor Gott eh die bessere Lösung. Nun habe iach mitbekommen, obwohl der Staat die kirchliche Trauung zuläßt, hat z. B. die römisch-katholische Kirche vor, solch eine Trauung nur dann zuzulassen, wenn der zuständige Bischhof die Genehmigung erteilt. Sprich: die Bürokratie wird nicht weniger. Nun meine Frage: wie hat nun die alt-katholische Kirche vor, diese kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche Trauung zu regeln. Benötigt man bei der alt-katholischen Kirche auch erst eine Genehmigung des Bischofs oder wird es unkomplizierter? Wäre nett, wenn hier jemand Bescheid wüßte.
Lg Rainer |
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