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Markus Duenzkofer
Anmeldedatum: 05.11.2007 Beiträge: 3 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): Vancouver, BC, Kanada
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Verfasst am: 13.02.2008, 07:52 Titel: Kirchenrecht:Anglikanisch/Altkatholische Kirchengemeinschaft |
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Hallo alle,
entweder wird mir, nachdem ich meine Frage gestellt habe, vorgeworfen werden, dass ich groessenwahsinnig bin und zu grosse Ambitionen habe, oder man wird mir sagen, dass ich einen Lebenstherapeuten aufsuchen sollte, denn beim Lesen der Ordnungen und Satzungen des Kath. Bistums der Altkatholiken in Deutschland (I really need a life!!!) ist mir etwas aufgefallen: In § 22 der SGO heisste es: "(1) Zum Bischof gewaehlt werden kann, wer 1. zum Priester ordiniert ist, 2. wenigstens fuenf Jahre lang in der alt-katholischen Seelsorge oder als Lehrer der alt-katholischen Theologie taetig war."
Hmmmmm! Heisst das, dass anglikanische PriesterInnen ausgeschlossen sind? Wuerde dass dann nicht dem Bonner Abkommen wiedersprechen? Altkatholische PriesterInnen koennen durchaus Bischof oder Bischoefin in anglikanischen Bistumern werden... Was sagen die Kirchenrechtler hier?
Markus |
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Melanie47623 Gast
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Verfasst am: 13.02.2008, 08:48 Titel: Bischofswahl |
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Lieber Markus,
erst einmal herzlichen Dank für Deine ersten Beiträge.
Wenn ich die mal kombiniere, möchtest Du dann den Missionsbischof machen? Fände ich ganz interessant, da Du ja offensichtlich auf dem großen Amerikanischen Kontinent wohnst. Aber Du hast Bezug zu Deutschland?
Leider bin ich nun keine Kirchenrechtlerin, habe mich aber in meinem Leben in anderen Rechtsbereichen beruflich getümmelt. Es steht da so klar formuliert, dass man denken sollte, es gibt keinen Weg daran vorbei.
Andererseits: Es hat auch meines Wissens nach in den letzten Jahren keine Bewerbung einer Anglikanerin auf einen IBK - Bischofssitz gegeben. Es wäre also an der Zeit, das bei nächster Gelegenheit zu probieren. Die Akzeptanz der Ordination dürfte aus dem Bonn Agreement her geklärt sein. Bei der "Berufspraxis" wäre da eher die Problematik zu sehen.
Dazu noch etwas pragmatisches: Sowohl für die Wahl als Kandidat, noch mehr im Amt des Bischofs sollte dieser Mensch auch über einen gewissen Bekanntheitsgrad, und vielleicht auch über eine "Hausmacht", und möglichst viel Hintergrundwissen verfügen. Und da stellt sich die praktische Frage, kann das ein Bewerber aus einer anderen - wenn auch besonders eng verbundener - Geschwisterkirche, bzw., sind die genannten 5 Jahre dann nicht wirklich sinnvoll?
Viele Grüße und Gottes Segen über Dir!
Melanie
Team Ukraine
www.starokatolicka-ua.org |
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tmansor
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 54 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): Hockenheim
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Verfasst am: 13.02.2008, 14:09 Titel: |
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Hallo Markus,
dem Willkommensgruss schliesse ich mich gerne an.
Zur Beantwortung Deiner Frage sage ich schlicht Nein; der Kandidat oder die Kandidatin muss der altkatholischen Kirche angehören. Eine Kirchengemeinschaft ist keine Kirchenfusion! Da lege ich mich als Laie einfach mal fest. Über die Sinnhaftigkeit einer solchen "externen" Bewerbung hat Melanie bereits das Wichtigste geschrieben.
Aber: unsere Kirche steht allen offen! 8)
(und ein umfangreiches Tätigkeitsfeld mit Perspektiven und Aufstiegsmöglichkeiten hast Du dann auch :lol: )
Viele liebe Grüsse
Tarec
[Gode möge mir die Smilies verzeihen :wink: ]
Und bevor er sie mir wegnimmt: 8) 8) 8) |
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Markus Duenzkofer
Anmeldedatum: 05.11.2007 Beiträge: 3 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): Vancouver, BC, Kanada
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Verfasst am: 14.02.2008, 03:24 Titel: |
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Huch, ich bin durchschaut....
:D
Ist schon interessant, diese kanonische Spekulation. Denn wie gesagt, ein(e) altkatholische PriesterIn koennte sich durchaus auf eine Stelle hier bewerben (zum Beispiel, wenn mein Bischof Michael Ingham (Bistum New Westminster, Anglican Church of Canada) in den Ruhestand geht).
Interessenten?
Natuerlich ist das praktisch schon ein wenig gewagt. Das verstehe ich gut. Aber in vielen Nordamerikanische Bistuemern werden die Bischoefe nicht aus dem Lokalklerus, sondern aus der Pfarrerschaft andered Bistuemer gewaehlt.
Ich verstehe auch, dass die Full Communion keine Kirchefusion ist, aber sollte die Anerkennung der gegseitigen Katholizitaet nicht die Zulassung zu allen Aemtern nach sich ziehen?
(ich bin uebrigens deutscher Staatsbuerger (in Nuernberg geboren und im Nuernberger Land aufgewachsen) und haette zumindest diese Voraussetzung :wink: ) |
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Gode Pötter Administrator

Anmeldedatum: 15.10.2006 Beiträge: 317 Wohnort (nur bei Vollmitgliedschaft erforderlich ): 45663 Recklinghausen
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Verfasst am: 14.02.2008, 10:21 Titel: |
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Da hier nicht nach Kirchenrecht gefragt ist, sondern nach der eigenen Meinung, will ich die mal meinerseits zum besten geben:
Nein, ich bin nicht der Ansicht, dass die gegenseitige Anerkennung der Katholizität auch bedeutet, dass sich die Partnerkirchen wechselseitig für ihre Ämter öffnen müssen. Wenn die Anglikanische Kirche dies ihrerseits so tut, dann ist das ihre Entscheidung, die ich nicht einmal nachprüfen kann, weil ich deren Gründe nicht kenne.
Aber die Aufgaben im Priester- und Bischofsamt sind mehr, als nur Katholizität zu vermitteln. Eine Kirche hat auch ihre Eigenheiten im Kirchenrecht - ok, das liesse sich in "Abendkursen" rasch lernen - aber auch ihr eigenes Profil. Sonst gäb es sie nicht, und wir hätten eine Einheitskirche (was ein anderes Thema wäre). In diesem Profil gilt es seine Aufgabe zu leben, sich für dessen Fortentwicklung einzusetzen und dieses Profil weiter zu vermitteln. Kann man das als völlig Außenstehender, der nur über die Katholizität verbunden ist?
Aber: Die Kirchen stehen doch allen offen. Wer ein Amt darin anstrebt, kann doch Mitglied dieser Kirche werden. Warum unterhalten wir uns darüber, ob Leute, die nicht Mitglied einer Kirche sind oder sein wollen, dort Führungsämter übernehmen dürfen können müssen oder sollen? Welchen Sinn macht dies, außer einer netten Unterhaltung?
LG
Gode |
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