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Neuanfang im Glauben in einer neuen Ehe

 
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redlabour
Gast





BeitragVerfasst am: 21.01.2008, 17:07    Titel: Neuanfang im Glauben in einer neuen Ehe Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte Euch direkt im Vorfeld bitte nicht nach Motivationsdetails zu Fragen da diese bereits andernorts und im Gebet ausführlichst diskutiert wurden und hier nur vom Kern der Fragen ablenken würden.

Folgende Ursprungslage :

Meine "künftige" Ex-Frau ist evangelisch, ich erst seit einigen Monaten röm. kath.. Meine Tochter wurde mit 1 Jahr evangelisch getauft und ist mit mir zur röm. kath. Konfession "gewechselt".

Unsere standesamtliche Ehe wurde mit meiner Firmung für kirchlich gültig erklärt - ohne Zeremonie auf Bischofsbeschluß. Hier wurde ich nie nach meinem/unserem Einverständnis gefragt.

Aktuelle Konstellation :

Ich möchte aus div. Gründen Alt-Katholisch werden. Und mittelfristig meine neue Lebensgefährtin (röm. kath.) die nun mit Ihrer 9-jährigen Tochter bei mir wohnt kirchlich heiraten.
Auch meine "Ex-"Frau führt übrigens bereits eine neue Beziehung.

Fragen :

1. Kann meine Tochter aus erster Ehe rein rechtlich problemlos röm. kath. bleiben obwohl kein Elternteil mehr röm. kath. wäre?

2. Macht es Sinn der schwierigen Weg des röm. kath. Offizilats zu gehen und dort noch die Ehe in einem Eheverfahren für nichtig erklären zu lassen? (Die Chancen sind durchaus hoch das Verfahren zu gewinnen!)
Oder ist der Weg als Alt-Katholik simpler im Ablauf und Zeit unaufwändiger?

3. Um meine röm. kath. Partnerin heiraten zu können (die jedoch röm. kath. hat und die das Eheverfahren in Italien führen müsste was im Aufwand fast unmöglich ist) reicht es wenn ich Alt-Katholisch werde oder müsste sie es auch damit wir beide ggf. eine neue Ehefähigkeit im Alt-Katholizismus erhalten?

4. Durch die wechselseitige Anerkennung des Ehesakraments in der röm. kath. Kirche und der Alt-Katholischen Kirche = lässt die Alt-Katholische Kirche auch einen Neuanfang mit neuem Partner zu wenn diese vorher im speziellen nach röm. kath. Recht verheiratet sind oder haben nur noch anderskonfessionelle und Alt-Katholiken diese Chance? Wurde hier ein kirchenrechtlicher Fallstrick gebildet?
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Gode Pötter
Administrator


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BeitragVerfasst am: 22.01.2008, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und herzlich willkommen im Bistumsforum der Alt-Katholischen Kirche. Wir kennen uns ja schon ein wenig aus Deinem Forenengagement, auch dort habe ich bereits ein paar grundsätzliche Antworten zur Frage gegeben, wie die Alt-Katholische Kirche das Ehesakrament sieht. Insbesondere mitgeschrieben habe ich dort in einem Thread, der in etwa zum Thema hatte "Wie kann ich römisch-katholisch bleiben, und dennoch ein zweites Mal heiraten?".

redlabour hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
Meine "künftige" Ex-Frau ist evangelisch, ich erst seit einigen Monaten röm. kath.. Meine Tochter wurde mit 1 Jahr evangelisch getauft und ist mit mir zur röm. kath. Konfession "gewechselt".

Unsere standesamtliche Ehe wurde mit meiner Firmung für kirchlich gültig erklärt - ohne Zeremonie auf Bischofsbeschluß. Hier wurde ich nie nach meinem/unserem Einverständnis gefragt.


Wenn ich das richtig verstanden habe, seid Ihr "als r.k. kirchlich getraut erklärt worden", ohne dass es je zu einer r.k. kirchlichen Trauung gekommen sei? Und dass Du nie vor einem kirchlichen Vertreter und ohne Trauzeugen je Dein Ja-Wort gegeben habest?

redlabour hat Folgendes geschrieben:
Macht es Sinn der schwierigen Weg des röm. kath. Offizilats zu gehen und dort noch die Ehe in einem Eheverfahren für nichtig erklären zu lassen? (Die Chancen sind durchaus hoch das Verfahren zu gewinnen!)


Ich bin zwar kein r.k. Kirchenrechtler, aber nach Deiner Beschreibung würde ich vermuten, dass es nie zu einer nach r.k. Kirchenrecht gültigen Eheschliessung gekommen ist.

redlabour hat Folgendes geschrieben:
Oder ist der Weg als Alt-Katholik simpler im Ablauf und Zeit unaufwändiger? Ich möchte aus div. Gründen Alt-Katholisch werden. Und mittelfristig meine neue Lebensgefährtin (röm. kath.) die nun mit Ihrer 9-jährigen Tochter bei mir wohnt kirchlich heiraten.


Ich hoffe, dass das nicht der einzige Beweggrund ist für Dich Alt-Katholisch werden zu wollen. Denn wie ich schon in Deinem Forum geschrieben habe, ist für uns das Ehe-Sakrament genau so heilig (= auf den Bund Gottes bezogen), wie in der römischen Kirche.

Und - solange eine r.k. Ehe im Raum steht, egal ob vermutlich ungültig oder nicht, ist der Weg in unserer Kirche auch nicht "simpel und in der Zeit unaufwendig". Wir haben zwar kein kirchliches Ehegericht, aber ausführliche Gesprächen mit dem Gemeindepfarrer und dem Bischof finden auch statt.

redlabour hat Folgendes geschrieben:
Um meine röm. kath. Partnerin heiraten zu können (die jedoch röm. kath. geheiratet hat und die das Eheverfahren in Italien führen müsste was im Aufwand fast unmöglich ist) reicht es wenn ich Alt-Katholisch werde oder müsste sie es auch damit wir beide ggf. eine neue Ehefähigkeit im Alt-Katholizismus erhalten?


Eine "Ehefähigkeit" im Sinne des r.k. Kirchenrechts gibt es bei uns nicht. Die von Dir beschriebene Situation ist häufug - beide Ehepartner sind bereits geschieden und wollen neu heiraten. Das ist prinzipiell bei uns möglich. Wir sind jedoch keine "Heiratskirche", bei der man nur heiratet, weil es woanders nicht geht. Es sollte schon ein innerliches Interesse bestehen, in unserer Kirche eine katholische Glaubensbasis zu finden.

redlabour hat Folgendes geschrieben:
Kann meine Tochter aus erster Ehe rein rechtlich problemlos röm. kath. bleiben obwohl kein Elternteil mehr röm. kath. wäre?

Absolut. Wobei sich natürlich die Frage stellt, wenn beide Eltern a.k. werden, warum die Tochter r.k. bleiben soll. Das wäre z.B. schlüssig, wenn der Gedanke im Hinterkopf wäre, nur für die Heirat Alt-Katholisch zu werden, und danach wieder zur r.k. Kirche zu wechseln.

redlabour hat Folgendes geschrieben:
Durch die wechselseitige Anerkennung des Ehesakraments in der röm. kath. Kirche und der Alt-Katholischen Kirche = lässt die Alt-Katholische Kirche auch einen Neuanfang mit neuem Partner zu wenn diese vorher im speziellen nach röm. kath. Recht verheiratet sind oder haben nur noch anderskonfessionelle und Alt-Katholiken diese Chance? Wurde hier ein kirchenrechtlicher Fallstrick gebildet?


Für den Neuanfang in der Alt-Katholischen Kirche ist die frühere Konfession der Ehepartner nicht von Bedeutung. Für die spätere Anerkennung in der römischen Kirche kann es allerdings schon von Bedeutung sein, ob der "Umweg über die a.k. Kirche" nur deshalb genommen wurde, um das römische Kirchenrecht auszuhebeln. Ich kann mir vorstellen, dass dies dort an kirchenrechtliche Grenzen stösst.

Wie gesagt, im Vordergrund steht ganz sicher die Frage, wie ernst Du/Ihr es meint mit dem Wunsch, Alt-Katholisch zu werden.


LG
Gode
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redlabour
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.2008, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Gode Pötter hat Folgendes geschrieben:

Wenn ich das richtig verstanden habe, seid Ihr "als r.k. kirchlich getraut erklärt worden", ohne dass es je zu einer r.k. kirchlichen Trauung gekommen sei? Und dass Du nie vor einem kirchlichen Vertreter und ohne Trauzeugen je Dein Ja-Wort gegeben habest?

Ich bin zwar kein r.k. Kirchenrechtler, aber nach Deiner Beschreibung würde ich vermuten, dass es nie zu einer nach r.k. Kirchenrecht gültigen Eheschliessung gekommen ist.


Korrekt. Jedoch wird sie kirchenrechtlich gültig anerkannt.

Gode Pötter hat Folgendes geschrieben:

Ich hoffe, dass das nicht der einzige Beweggrund ist für Dich Alt-Katholisch werden zu wollen. Denn wie ich schon in Deinem Forum geschrieben habe, ist für uns das Ehe-Sakrament genau so heilig (= auf den Bund Gottes bezogen), wie in der römischen Kirche.

Und - solange eine r.k. Ehe im Raum steht, egal ob vermutlich ungültig oder nicht, ist der Weg in unserer Kirche auch nicht "simpel und in der Zeit unaufwendig". Wir haben zwar kein kirchliches Ehegericht, aber ausführliche Gesprächen mit dem Gemeindepfarrer und dem Bischof finden auch statt.


1. Das ist es für mich auch.

2. Gespräche über mehr als 1 Jahr, Verhandlung, Zeugenbenennung, Schriftverkehr und ggf. Anwälte? :wink:

Gode Pötter hat Folgendes geschrieben:

Eine "Ehefähigkeit" im Sinne des r.k. Kirchenrechts gibt es bei uns nicht. Die von Dir beschriebene Situation ist häufug - beide Ehepartner sind bereits geschieden und wollen neu heiraten. Das ist prinzipiell bei uns möglich. Wir sind jedoch keine "Heiratskirche", bei der man nur heiratet, weil es woanders nicht geht. Es sollte schon ein innerliches Interesse bestehen, in unserer Kirche eine katholische Glaubensbasis zu finden.


Kollidiert das tatsächlich nicht mit der Eheökumene mit der röm. kath. Kirche?


Gode Pötter hat Folgendes geschrieben:

Absolut. Wobei sich natürlich die Frage stellt, wenn beide Eltern a.k. werden, warum die Tochter r.k. bleiben soll. Das wäre z.B. schlüssig, wenn der Gedanke im Hinterkopf wäre, nur für die Heirat Alt-Katholisch zu werden, und danach wieder zur r.k. Kirche zu wechseln.


Nein, simpler - ich bin gläubig und bei meine Ex-Frau bin ich mir da nicht mehr so sicher. Wenn ich meine Tochter aus der röm. kath. Kirche "austreten" lasse bei Gericht würde meine Frau wahrscheinlich noch unterschreiben. Bei einem Eintritt in die Alt-Kath oder überhaupt nochmal zu einer Konfession habe ich meine Zweifel. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und diesen Streit muss ich nicht provozieren.

Gode Pötter hat Folgendes geschrieben:

Für den Neuanfang in der Alt-Katholischen Kirche ist die frühere Konfession der Ehepartner nicht von Bedeutung. Für die spätere Anerkennung in der römischen Kirche kann es allerdings schon von Bedeutung sein, ob der "Umweg über die a.k. Kirche" nur deshalb genommen wurde, um das römische Kirchenrecht auszuhebeln.


Was interessiert mich die Anerkennung einer röm. kath. Kirche die mich von der Eucharistie des Herrn ausschließt wegen der Aufhebung einer aufgezwungenen kirchlichen "Ehe" die so nie bestand?

:?
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Gode Pötter
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BeitragVerfasst am: 22.01.2008, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja - wenn es Dir um die kirchliche Basis im katholischen Glauben geht, und Du und Deine zukünftige Frau deswegen kirchlich heiraten wollt, weil Ihr Euern Bunde der Ehe in die Liebe Gottes gestellt sehen möchtet, dann will und kann die Alt-Katholische Kirche Euch auf diesem Weg begleiten und dies ermöglichen. Und Deine Tochter kann r.k. bleiben, und ist auch auf Dauer herzlich willkommen in der Gemeinde.

Ich empfehle Dir, dass Ihr Euch ein wenig umseht in den umliegenden Gemeinden. In der Region Wuppertal habt Ihr das Glück, dass die Gemeinden Düsseldorf, Essen, Bottrop und Dortmund allesamt in etwa gleicher Entfernung sind. Schaut Euch einfach mal die Gemeinden an, sie sind alle sehr unterschiedlich. Dort, wo Ihr Euch wohlfühlt, könnt Ihr ja einfach mal am Gemeindeleben teilnehmen und Euch als willkommene Gäste fühlen. Dann könnt Ihr Euch immer noch entscheiden.

Ich bin aus der Gemeinde Bottrop, wir haben in unserer kleinen, aber ehrwürdigen neugotischen Kirche jeden Sonntag um 10 Uhr einen feierlichen Gottesdienst, mit denselben Liedern und Gebeten und liturgischem Ablauf, wie Du ihn aus der römischen Kirche kennst. Ich würde mich freuen, Dich einmal persönlich kennenzulernen.

LG
Gode
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redlabour
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.2008, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für Deine "Einladung". Wir werden uns aus zeit und Gründen der geografischen Nähe zuerst Düsseldorf anschauen. Aber ich denke ein Abstecher nach Bottrop ist bestimmt mal möglich. :)
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